Wenn Eltern zuhause bleiben sollen, fragen viele Angehörige nach Zuschüssen für die Wohnung. Viele Förderungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus.
Was der Pflegegrad bedeutet
Der Pflegegrad (1 bis 5) beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit. Er wird vom Medizinischen Dienst festgestellt und ist Voraussetzung für viele Leistungen der Pflegekasse.
Was die Pflegekasse für Umbauten zahlen kann
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann die Pflegekasse bis zu 4.180 € zahlen. In der Regel brauchst du einen anerkannten Pflegegrad. Der Antrag gehört an den Anfang — wer erst bestellt und danach fragt, riskiert, dass die Pflegekasse die Kosten nicht mehr bezuschusst. Wie viel die Kasse zahlt, entscheidet sie im Einzelfall.
Gilt das unabhängig vom Grad?
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist der anerkannte Pflegegrad in der Regel Voraussetzung — unabhängig davon, ob Grad 1, 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Die Pflegekasse prüft jeden Antrag einzeln.
Welche Leistungen es sonst noch gibt
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen je nach Grad
- Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis 4.180 €)
- Hilfsmittel wie Treppenlift unter Voraussetzungen
- Beratung durch Pflegeberatung
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